Elektrische Bohrmaschinen können den Zug nehmen.
Elektrische Haushaltsbohrmaschinen sind für Personenzüge (einschließlich Hochgeschwindigkeitszüge und Motorzüge) nicht strengstens verboten!
Artikel 52 der Verordnung über den Schienenpersonenverkehr:
Folgende Gegenstände sind im Auto nicht erlaubt:
1. Vom Staat verbotene oder beschränkte Artikel;
2. Gefährliche Güter, Munition und chemische Produkte, die nicht durch Gesetze, Verordnungen und Vorschriften spezifiziert sind;
3. Tiere und Gegenstände, die die öffentliche Gesundheit beeinträchtigen (einschließlich Gerüchen wie schlechten Gerüchen);
4. Gegenstände, die das Fahrzeug beschädigen oder verunreinigen können;
5. Die Spezifikationen oder das Gewicht überschreiten die in Artikel 51 dieser Verordnung angegebenen Werte.




